Neue Corona-Verordnung in Niedersachsen – gültig seit 13.02.2021
Die nachstehende Fassung ist am 13. Februar 2021 in Kraft getreten:
Ausnahme: Die Regelung zum Friseurhandwerk (§10 Abs. 9) tritt erst ab dem 1. März 2021 in Kraft (siehe Änderungsverordnung).
Änderungsverordnung zur Corona-Verordnung vom 13. Februar 2021:
Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung und der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung – gültig ab 13. Februar 2021 (mit Begründung)
Der hier enthaltene Artikel 3 regelt das gestaffelte Inkrafttreten der Corona-Verordnung. Danach dürfen Friseurinnen und Friseure unter Beachtung der Hygienemaßnahmen ab dem 1. März 2021 ihre Friseurdienstleistungen wieder erbringen.
Die nachstehende Fassung tritt am 01. März 2021 in Kraft (Regelung zu Friseurdienstleistungen):