Neue Corona-Verordnung – gültig seit 10. Januar 2021
Seit dem 10. Januar 2021 gilt die neue Corona-Verordnung in Niedersachsen.
Diese sieht vor, dass Zusammenkünfte im privaten und öffentlichen Raum auf den eigenen Hausstand plus einer weiteren Person beschränkt sind. Ausgenommen sind Kleinkinder bis drei Jahre. Diese unerlässlichen Maßnahmen stellen neben einer zügigen Ausweitung des Impfgeschehens einen zentralen Baustein auf dem Weg zur Pandemiebewältigung dar.
Wir danken Euch für Euer Verständnis!
Hier geht’s zur Verordnung: www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html?fbclid=IwAR3wpeREcy5ahXHTqCG4_MwYxOk_OFX1uB8twpToXLskLcH3HoWIwIfHWsc