André Bock: Wir brauchen eine zügige Entlastung unserer Sportvereine – Änderung des NDS. Wassergesetzes
„Wir als CDU-Fraktion erwarten von der rot-grünen Mehrheit eine Änderung des Niedersächsischen
Wassergesetzes. Dazu haben wir einen Vorschlag“, so Bernd Althusmann einleitend. Durch die Änderung des Nds. Wassergesetztes vom 16. Dezember 2021 müssen die Sportvereine nun für die Bewässerung ihrer Sportanlagen mit erhelblich höheren Gebühren rechnen. Die Vereine erleiden somit, nach den jüngst gestiegen Energiekosten, nun durch die erhöhten Wasserkosten den zweiten Schlag.
„Unsere Sportvereine im Landkreis Harburg sind eine der zentralen, gesellschaftlichen Säulen, insbesondere mit Blick auf unsere Kinder und Jugendliche. Vernünftige, auch durch Beregnung gepflegte, Sportstätten sind dafür die Grundlage.“, erklärt André Bock. Ein vermeintlich unscheinbare, präzisere Gesetzesänderung der Landesregierung hat hier fatale Folgen, wie sich erst jetzt zeigt. Die CDU-Fraktion hat aus diesem Grund einen Gesetzentwurf zur Änderung dieser Passagen vorgelegt, wodurch die Beregnung und Berieselung zur Förderung des Pflanzenwachstums auf Sportflächen durch als gemeinnützig anerkannte Vereine erlaubt wäre.
„Mit unserem Entwurf zur Änderung des Wassergesetzes bringen wir Klarheit für alle Seiten und vor allem führt es zu einer Ent- statt Belastung unserer Sportvereine. Das aktuelle Gesetz ist zu schwammig und wird offenbar in einigen Landkreisen auch unterschiedlich ausgelegt, so dass von manch einem Verein keine Wasserentnahmegebühr erhoben wird. Es darf keine Unterschiede im Lande geben, daher muss hier zügig Rechtsklarheit her. Mit unserem Entwurf wollen wir genau dafür sorgen, auch zum Wohle der Vereine“ so Bock abschließend.