André Bock: Neues Schulgesetz bringt mehr Freiheiten für Eltern und Kommunen
Regierungskoalition beschließt flexible Einschulung und Fortsetzung der Förderschule Lernen
Hannover. Flexibilisierung der Einschulung, Verlängerung der Förderschule Lernen und Entlastung der Lehrkräfte bei der frühkindlichen Sprachförderung: Mit der Ende Februar von der neuen Regierungskoalition von CDU und SPD im Landtag beschlossenen Schulgesetznovelle setzen die Partner erste Vorhaben ihrer gemeinsamen bildungspolitischen Agenda um. „Mit dieser Reform stärken CDU und SPD die Wahlfreiheit der Eltern und vergrößern den Handlungsspielraum der Kommunen bei der Umsetzung von Inklusion“, sagt der CDU-Landtagsabgeordnete, André Bock.
Die nun geschaffene Option für Schulträger, die Förderschule Lernen bis zum Schuljahr 2027/2028 weiter vorzuhalten, sei die richtige Reaktion auf vielfältige Herausforderungen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, so Bock. „Die Kommunen bekommen mehr Zeit, die Inklusion zum Erfolg zu führen und Eltern die Möglichkeit, die richtige Schule für ihr Kind zu wählen. Wir werden wir die Ergebnisse regelmäßig überprüfen und auf diese Weise möglichen Reformbedarf identifizieren.“
Mehr Freiheiten erhalten Eltern zudem bei der Wahl des richtigen Zeitpunkts für die Einschulung: So entscheiden die Eltern künftig, ob ihr zwischen dem 1. Juli und 30. September sechs Jahre alt werdendes Kind im selben oder darauffolgenden Jahr eingeschult wird. „Statt eines Genehmigungsvorbehalts reicht dann eine unbürokratische Meldung an die Gemeinde“, sagt André Bock.
Der CDU-Landtagsabgeordnete André Bock abschließend: „Zentrale Aufgabe der Landesregierung bleibt allerdings die Verbesserung der Unterrichtsversorgung. Daher entbinden wir mit der Schulgesetznovelle in einem ersten Schritt hunderte Lehrkräfte von ihrer Aufgabe, die frühkindliche Sprachförderung an KiTas vorzunehmen.“ Diese wird künftig von den Kindertagesstätten selbst geleistet. „Damit folgen CDU und SPD dem Wunsch vieler Einrichtungen und Grundschulen.“