André Bock MdL: Vereine beim Datenschutz entlasten

7. Februar 2019

Hannover. Mitgliederverwaltung, Datenverarbeitung und Teilnehmerlisten: Für 56.750 Vereine in Niedersachsen gilt seit dem 25. Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO.
Die vielen ehrenamtlich Tätigen stellt die DSGVO in ihrer praktischen Umsetzung vor große Herausforderungen – vor allem aufgrund teils erheblicher Sanktionen, die bei Zuwiderhandlung
drohen. Aus Sicht des Winsener CDU-Landtagsabgeordneten André Bock müsse die Politik nun gegensteuern: „Der Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger ist sehr wichtig, gleichwohl können
wir aber nicht diejenigen durch komplizierte Regelungen und Anforderungen belasten, die sich Tag für Tag vor Ort ehrenamtlich engagieren“. Die Regierungsfraktionen aus SPD und CDU haben bereits im September 2018 einen entsprechenden Entschließungsantrag eingereicht.

Als Ergebnis der Anhörung im Innenausschuss vom 10. Januar 2019 zu den Belastungen von Vereinen durch die neue Datenschutzgrundverordnung fordert die CDU-Landtagsfraktion, dass das Land Niedersachsen eine Bundesratsinitiative startet, um im Bundesdatenschutzgesetz deutliche Entlastungen für Vereine zu erreichen. „Die Anhörung hat klar ergeben, dass viele ehrenamtlich Engagierte in unseren Vereinen mit den neuen Anforderungen der DSGVO überfordert sind“, so der CDU-Landtagsabgeordnete André Bock. „Es ist fraglich, ob kleine Vereine ein  Verarbeitungsverzeichnis führen müssen, ob der Einwilligungsvorbehalt tatsächlich auch für die Homepage eines kleinen Vereins oder deren Vereinszeitschrift gelten muss, und ob solche Vereine wirklich einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, der noch dazu mühsam und kostspielig ausgebildet werden muss, damit er die Anforderungen der DSGVO erfüllt. Hier sollten wir auf Bundesebene das Bundesdatenschutzgesetz noch einmal überarbeiten.“

Darüber hinaus wurde im Rahmen der Anhörung deutlich, dass viele ehrenamtlich Tätige Angst vor den Haftungen bei Verstößen gegen die Datenschutzverordnung haben.
„Hier sollten wir darüber nachdenken, ob wir den Haftungsverbund für Ehrenamtliche in Niedersachsen nicht auf unbeabsichtigte Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung
ausweiten“, so Bock weiter.

Es bleibt zu hoffen, dass die Länder einer entsprechenden Initiative folgen und wir endlich Sicherheit im Umgang mit dem Datenschutz / DSGVO für die Ehrenamtlichen vor Ort erreichen können, so der CDU-Landtagsabgeordnete André Bock abschließend.